Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Heinr. W. Trott GmbH & Co.KG - Stand 2020

 

1.     Erfüllungsort/Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und ausschließlich Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz unseres Unternehmens.

 

  

2.     Auftragserteilung/Form/Anwendbares Recht/Preise

 

2.1 Für alle Lieferungen aufgrund aller gegenwärtigen und künftigen Verträge mit dem Kunden, der Unternehmer iSv. § 14 BGB ist, gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos ausführen.

 

2.2  Sämtliche Änderungen des Vertrags, der Bestellung, des in Auftrag gegebenen Produkts, der Vertragsdurchführung (etc) und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für deren Abbedingung. Der § 126 Abs. 3 BGB wird ausgeschlossen.

 

2.3  Für alle Verträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

2.4  Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Das Angebot auf Abschluss eines Vertrages erfolgt ausschließlich vom Kunden. Auch bei der Bestellung über unsere Homepage gibt der Kunde durch Betätigung des Bestellbuttons das Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Erteilung der Auftragsbestätigung zu Stande.

 

2.5  Sämtliche Preise werden netto angegeben und berechnen sich zuzüglich der gesetzlichen USt.

 

2.6   Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Abgabe eines Angebots bestätigt der Kunde, dass er Unternehmer iSd. § 14 BGB ist und im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit handelt. Verträge mit Verbrauchern können über das Internet gar nicht und im Übrigen nur nach vorherigem schriftlichen Hinweis des Kunden auf seine Verbrauchereigenschaft und unsere Annahmeerklärung explizit an einen Verbraucher geschlossen werden.

  

 

3.     Lieferung/Versand/Gefahrübergang

 

3.1  Die Parteien vereinbaren Holschuld. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ab einem Nettowarenwert von mehr als EUR 300,-- liefern wir frei bzw. frei deutsche Grenze. Auf Wunsch versichern wir die Ware zu Lasten des Kunden.

 

3.2  Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tag der Bereitstellung über.

 

3.3  Die Vereinbarung über die Liefermenge schließt ein, dass der Kunde die Lieferung und Berechnung einer Minder- oder Mehrmenge bis zu 10 % hinzunehmen hat. Bei mehrfarbigen Arbeiten, geringen Auflagen oder Sondermaterialien kann sich dieser Satz bis auf 30 % erhöhen.

 

3.4  Können wir nicht fristgerecht liefern, so hat uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde keine Ersatzansprüche geltend machen oder die Annahme verweigern.  Fixtermine können nur nach gesondertem Hinweis an uns und unserer ausdrücklichen Zustimmung zur Lieferung an einem Fixtermin vereinbart werden.

 

3.5  Ohne besondere Vereinbarung werden der Beförderungsweg und das Beförderungsmittel nach unserem  Ermessen gewählt.  Es  besteht jedoch  keine Gewähr für den kostengünstigsten Versand.

 

3.6 Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

 

 

4.     Zahlung

 

4.1 Der Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum oder Zahlung per Vorkasse gewähren wir 2 % Skonto, bei Zahlung per PayPal wird kein Skonto gewährt. Der Anspruch auf Skonto ist ausgeschlossen, so lange ältere Rechnungen noch offen sind. Unsere Rechnungen gelten als ausgeglichen, wenn der Gegenwert unseren Konten gutgeschrieben ist. Wechsel nehmen wir nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber in Zahlung. Dabei wird Skonto nicht gewährt. Diskont und Einzugskosten sind vom Kunden sofort nach Aufgabe zu erstatten.

 

4.2  Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, vom Tag der Fälligkeit an ohne Mahnung Fälligkeitszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Unser Recht, Schadensersatz wegen Verzuges geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

4.3  Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten, anerkannt, bewiesen oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

 

 

5.     Eigentumsvorbehalt

 

5.1   Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber  dem  Kunden  zustehender  Zahlungsansprüche, gleich  aus welchem Rechtsverhältnis. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für den jeweiligen Forderungssaldo.

 

5.2   Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten und ohne dass unser Eigentum hierdurch untergeht. Verarbeitet oder verbindet der Kunde unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns an der neuen Sache Miteigentum zu im Verhältnis des Wertes unserer Ware zum Wert der Gesamtsache. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

 

5.3   Zum Weiterverkauf und zur Be- und Verarbeitung ist der Kunde nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt.

 

5.4   Sämtliche dem Kunden aus der Verwendung der Vorbehaltssache entstehenden Forderungen tritt er mit allen Nebenrechten hiermit sicherungshalber im Voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen veräußert, erfasst die Abtretung nur den unserem Miteigentumsanteil entsprechenden Erlösanteil.

 

5.5   Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Die Einziehung erfolgt treuhänderisch für uns. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Einziehung einzustellen, uns die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen und uns die Auskünfte zu erteilen, sowie die Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber den Abnehmern unseres Kunden erforderlich sind.

 

5.6   Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Er hat den zugreifenden Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen. Die Kosten dieser Intervention gegen den Dritten trägt der Kunde.

 

5.7   Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die vorgenannten Sicherheiten in Höhe des überschießenden Betrages nach unserer Wahl freizugeben. Reichen die genannten Sicherheiten zu einer entsprechenden Abdeckung unserer Forderung nicht aus, so ist der Kunde auf unser Verlangen jederzeit verpflichtet, uns zusätzliche Sicherheiten bis zur vollen Höhe der offenen Forderungen zu stellen.

 

5.8   Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu versichern und auf Verlangen den Abschluss dieser Versicherung nachzuweisen. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus dieser Versicherung schon jetzt an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir an.

 

  

6.     Druckdaten

 

6.1   Für den Auftrag werden die Druckdaten vom Kunden an uns  übermittelt. Wir sind zur Überprüfung dieser Daten nicht verpflichtet. Die auf Grund der Druckdaten produzierten Druckerzeugnisse stellen die vertragliche Beschaffenheit der bestellten Waren dar.

 

  

7.     Mängelrüge/Gewährleistung/Haftung

 

7.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Empfang auf etwaige Mängel bzw. das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zu untersuchen.  Erkennbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden.

 

7.2   Transportschäden sind uns vorsorglich auch unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehrs sowie durch sonstige Verkehrsträger hat der Kunde bei Transportschäden die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen.

 

7.3   Sind wir berechtigt und unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachbesserung aufgefordert, können wir nach unserer Wahl nachbessern oder nachliefern..

 

7.4   Keine Mängel sind geringfügige Abweichungen der Farbe sowie Abweichungen in der Ausführung, welche nicht in unserer Auftragsbestätigung gesondert bestätigt wurden.

 

7.5 Produktbeschreibungen, -angaben, -muster etc stellen nur dann eine Beschaffenheitsgarantie dar, wenn wir eine solche ausdrücklich bestätigen.

 

7.6 Korrekturabzüge hat der Kunde auf Fehler zu prüfen und, wenn er sie als fehlerfrei befunden hat, für ,,druckfrei und genehmigt” zu erklären. Für vom Kunden übersehene Fehler haften  wir  nicht.

 

7.7 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

 

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

 

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.  Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz

 

7.8   Wir haften nicht für höhere Gewalt. 

 

7.9   Für Folgeschäden, die dem Auftraggeber infolge der Vertragsdurchführung entstehen, haften wir nicht. Hiervon ausgenommen sind Folgeschäden aufgrund unserer (oder unserer Erfüllungsgehilfen) vorsätzlicher oder grob fahrlässigen Verursachung.

 

  

8.   Hinweise zur Datenverarbeitung

 

8.1 Wir erheben im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Dabei werden die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes beachtet. Ohne Einwilligung des Kunden werden Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.

 

8.2 Ohne die Einwilligung des Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

 

8.3 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter dem Button „persönliche Einstelllungen“ in seinem Profil abzurufen, dieses zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf unserer Website jederzeit in druckbarer Form abrufbar ist.

 

9.     Sonstige Bestimmungen 

9.1   Urheber- und Vervielfältigungsrechte an unseren Herstellungsunterlagen verbleiben uneingeschränkt bei uns, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

9.2   Von uns hergestellte Druckwerkzeuge und Druckunterlagen werden nur anteilig berechnet und bleiben unser Eigentum. Nach der letzten Lieferung werden sie 3 Jahre aufbewahrt und dann ohne besondere Benachrichtigung vernichtet. Vom Kunden gestellte Druckwerkzeuge und Druckunterlagen werden unentgeltlich unter Ausschluss jeder Haftung so lange aufbewahrt, bis sie der Kunde zurückfordert, längstens jedoch 3 Jahre.

 

9.3 Autorenkorrekturen werden gesondert berechnet.